EULA

Bedingungen für den Kauf und die Nutzung von Client Computing Germany GmbH Software (EULA End User Licence Agreement)

1. Vertragsgegenstand
1.1 Vertragsgegenstand ist das von der CCG zur Verfügung gestellte Computerprogramm, die dazugehörigen Hilfsprogramme, Programm-bibliotheken, Scripts, Beispieldateien, Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitung, sowie sonstiges schriftliches Material (nachfolgend zusammenfassend auch Software genannt). Sämtliche Bestandteile der Software, einschließlich der Bedienungsanleitung, können dem Kunden auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
1.2 Die Hard- und Softwarevoraussetzungen für den Einsatz der Software (Einsatzumgebung), sowie der Leistungsumfang der Software ergeben sich abschließend aus der Programmbeschreibung.
1.3 Garantien können nur schriftlich und nur durch die Geschäftsführung der CCG verbindlich gegeben werden.
1.4 Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann bei Software das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
1.5 Die Lieferung von Updates und Upgrades ist nicht geschuldet, soweit dies nicht gesondert vereinbart ist.
1.6 Die Installation und die Inbetriebnahme erfolgt durch den Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unterstützungsleistungen (insbesondere Installation, Einweisung, Schulung) der CCG sind gesondert zu vergüten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.7 Der Quellcode der Software ist nicht Vertragsgegenstand.

2. Eigentumsübertragung
Die CCG überträgt dem Kunden das Eigentum an einem etwaig zur Verfügung gestellten körperlichen Datenträger, sowie etwaig körperlich zur Verfügung gestellten Programmbeschreibungen, Bedienungs-anleitungen und sonstigem schriftlichem Material erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich die CCG das Eigentum ausdrücklich vor. Eine Übertragung von anderen als den in Ziffer 3 benannten Rechten an der Software selbst erfolgt ohne ausdrückliche Vereinbarung hierzu nicht. Die CCG behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

3. Nutzungsrecht
3.1 Soweit nicht anders vereinbart, räumt die CCG dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, die Software im vereinbarten Bestimmungsland auf einem Server und einem Arbeitsplatz auf Dauer für eigene Zwecke des Kunden zu installieren und durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit zu nutzen. Soweit nicht anders vereinbart gilt als Bestimmungsland ausschließlich der Staat in dem der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen Geschäftssitz hat.
3.2 Soweit die CCG dem Kunden eine Testversion des Programms (Evaluationskopie) zur Verfügung stellt, ist die Einräumung des Nutzungsrechts auf die Nutzung zu Testzwecken für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Installation beschränkt. Der Einsatz der Testversion des Programms zu produktiven Zwecken ist ausdrücklich nicht gestattet. Die Testversion des Programms kann nach Erwerb eines Lizenzschlüssels im gleichen Umfang wie die Vollversion des entsprechenden Programms genutzt werden.
3.3 Dem Kunden ist es untersagt die Software oder Bestandteile hiervon abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu deassemblieren oder zu vervielfältigen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist oder sich nicht aus §§ 69 d Abs. 2 und 3, 69 e UrhG ein entsprechender Anspruch ergibt und die CCG dem Kunden auf Anforderungen die erforderlichen Daten nicht in angemessener Frist bereitstellt. Dem Kunden ist die Anfertigung von Sicherungskopien, soweit sie für die Sicherung der künftigen Benutzung erforderlich sind, gestattet. Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder
Kontrollnummern in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden. Bei Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern ist der Urheberrechtsvermerk der CCG auf dem Datenträger anzubringen.
3.4 Dem Kunden ist es untersagt die Software zum Betrieb eines Clearing-Centers, oder als Servicedienstleister für Dritte zu nutzen oder das Programm als Application Service Provider (ASP) für Dritte zur Verfügung zu stellen, oder gewerblich zu vermieten, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
3.5 Die Übertragung des Nutzungsrechts je Software auf einen Dritten setzt voraus, dass der Kunde jeweils die vollständige Software mit sämtlichen Bestandteilen und Sicherungskopien an den Dritten weitergibt und ab dem Zeitpunkt der Übertragung auf die Nutzung der Software verzichtet. Die Übertragung bedarf der schriftlichen Zustimmung der CCG, die erteilt wird, wenn der Kunde der CCG schriftlich die Erfüllung der Voraussetzungen nach Satz 1 bestätigt und der Dritte schriftlich die Geltung dieser Nutzungsbedingungen anerkennt.
3.6 Die CCG ist berechtigt die Software mit einem Kopierschutz zu versehen oder die Software auf andere Art gegen eine vertragswidrige Nutzung zu schützen, soweit dadurch die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3.7 Bei einer erheblichen Überschreitung der Nutzungs-beschränkungen oder einem Verstoß gegen Vereinbarungen zum Schutz gegen eine unberechtigte Nutzung der Software hat die CCG das Recht das Nutzungsrecht zu widerrufen. Die CCG hat dem Kunden hierbei regelmäßig eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung der Vertragsverletzung zu setzen, soweit nicht unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, insbesondere bei wiederholten Vertragsverletzungen, ein sofortiger Widerruf gerechtfertigt ist. Der Kunde hat nach einem Widerruf die Nutzung der Software einzustellen und dies der CCG schriftlich zu bestätigen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzer über ausreichende Fachkunde für den Einsatz der Software verfügen.
4.2 Der Kunde hat der CCG eine Änderung der Einsatzumgebung unverzüglich mitzuteilen.
4.3 Der Kunde hat die CCG bei der Beseitigung etwaiger Mängel, insbesondere durch Fehlerbeschreibungen, Übersendung von Fehlermeldungen oder Beispieldateien, zu unterstützen. Hierbei sind sämtliche zweckdienlichen Informationen bereitzustellen, insbesondere die Art und Auswirkungen des Mangels, sowie die Nutzereingaben, die dem Auftreten des Mangels vorausgegangen sind.
4.4 Der Kunde hat Vorkehrungen zu treffen um eine unberechtigte Nutzung durch Dritte zu unterbinden. Insbesondere hat der Kunde Vorkehrungen zu treffen um eine unberechtigte Kenntnisnahme Dritter vom Quellcode der Software oder sonstiger Betriebsgeheimnisse der CCG zu unterbinden.
4.5 Der Kunde hat dem Personal der CCG den Zugang zu den Datenverarbeitungseinheiten, auf denen die Programme der CCG installiert sind, zu gestatten.
Er hält auch die für Fehlersuche und -behebung erforderlichen technischen Einrichtungen wie Stromversorgung, Telefonverbindung und Datenübertragungsleitungen funktionsbereit und stellt diese in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung. Der Kunde wird zum Zwecke der Fehlerbehebung einen externen Systemzugriff (Remote-Zugang) für Personal der CCG bereitstellen. Die CCG muss die beim Kunden bestehenden Anforderungen für externe Zugriffe erfüllen und das entsprechende interne Regelwerk des Kunden zur IT-Sicherheit beachten, soweit der Kunde der CCG hiervon Kenntnis verschafft hat.
4.6 Der Kunde hat die CCG über jede ihm bekannte unberechtigte Nutzung oder einen drohenden oder erfolgten unberechtigten Zugriff unverzüglich zu informieren.

5. Gewährleistung
5.1 Die CCG gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßem Einsatz der Vereinbarung gemäß Ziffer 1 entspricht. Lediglich unerhebliche Abweichungen begründen keine Gewährleistungs-ansprüche des Kunden.
5.2 Die Software ist nach Erhalt durch den Kunden unverzüglich auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Programmbeschreibung zu überprüfen.
5.3 Gewährleistungsansprüche sind auf solche Mängel beschränkt, die reproduzierbar sind oder auf andere Weise durch den Kunden nachgewiesen werden können. Mängelrügen haben den in Ziffer 4.3 festgelegten Anforderungen zu genügen.
5.4 Die CCG haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nicht, soweit die Software nicht vertragsgemäß oder nicht im vereinbarten Bestimmungsland oder außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums eingesetzt wird. Ziffer 3.1 Satz 2 gilt entsprechend.
5.5 Der Kunde setzt die CCG unverzüglich von jeder Ihm gegenüber behaupteten Rechtsverletzung in Kenntnis. Die CCG ist berechtigt aber nicht verpflichtet eine Inanspruchnahme wegen einer behaupteten Verletzung von Rechten Dritter auf eigene Kosten abzuwehren.
5.6 Der Kunde darf Ansprüche Dritter nur anerkennen, soweit die CCG dem zustimmt oder zuvor in angemessenem Umfang Gelegenheit hatte die Ansprüche abzuwehren.
5.7 Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für Mängel aufgrund normalen Verschleiß, unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehlern, einer fehlerhaften Einsatzumgebung oder nicht vertraglich vorausgesetzter äußerer Einflüsse (z.B. Brand, Blitzschlag, Überspannung). Bei nachträglichen Eingriffen in die Software, insbesondere Veränderungen, durch den Kunden oder Dritte bestehen Gewährleistungsansprüche nur, soweit der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht und die Fehlersuche und -beseitigung durch den Eingriff nicht erschwert wird.
5.8 Gewährleistungsansprüche sind zunächst nur auf das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist beschränkt. Die CCG kann hierzu nach Ihrer Wahl entweder die gelieferte Software nachbessern oder eine Ersatzsoftware liefern. Bei Ausübung des Wahlrechts hat die CCG die Interessen es Kunden angemessen zu berücksichtigen. Im Falle der Lieferung einer Ersatzsoftware hat der Kunde die ursprüngliche Software an die CCG herauszugeben.
5.9 Wird die Nacherfüllung durch die CCG verweigert oder schlägt die Nacherfüllung i.S.v. § 440 BGB fehl, steht dem Kunden unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl ein Recht auf Minderung, Rücktritt oder - nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter Ziffer 6 - Schadensersatz zu.
5.10 Ein Rücktrittsrecht wegen verzögerter Nacherfüllung besteht nur, soweit die Verzögerung durch die CCG zu vertreten ist.
5.11 Der Kunde ist verpflichtet sein Wahlrecht hinsichtlich der weitergehenden Gewährleistungsansprüche innerhalb einer angemessenen Frist von regelmäßig nicht mehr als 14 Tagen auszuüben.
5.12 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung beim Kunden bzw. bei einer vereinbarten Installation durch die CCG mit Fertigstellung der Installation, soweit die CCG den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt unberührt. Spätere Änderungen des Nutzungsumfangs haben keinen Einfluss auf den Lauf der Verjährungsfrist.
5.13 Stellt sich im Rahmen der Prüfung einer Mängelrüge heraus, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, so hat der Kunde der CCG ihre Aufwendungen zu vergüten, es sei denn, der Kunde hätte auch mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen können, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt.

6. Haftung
6.1 Die CCG haftet für Schäden die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen oder für Schäden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
6.2 Für andere Schäden haftet die CCG nur, soweit sie eine vertragswesentliche Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt.
6.3 Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung der CCG nach Ziffer 6.2 auf solche typischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Als regelmäßiger vorhersehbarer Schaden, wird maximal die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 7.1 angenommen. Der Kunde hat die Möglichkeit jederzeit von der CCG die Erhöhung der Deckungssumme durch den Abschluss einer entsprechenden Einzelhaftpflichtversicherung auf Kosten des Kunden zu verlangen.
6.4 Die Haftung für Schäden aus Datenverlusten ist insoweit ausgeschlossen als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, die branchenüblichen regelmäßigen Datensicherungen und Systemprüfungen durchzuführen.
6.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der CCG.

7. Versicherung
7.1 Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche des Kunden ist CCG verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und während der Laufzeit des Vertrages aufrechtzuhalten. Die Deckungssummen je Schadensereignis müssen mindestens betragen:
Personenschäden: 5.000.000,00 EUR
Sach- und Vermögensschäden: 50.000,00 EUR
7.2 Auf Verlangen des Kunden hat CCG eine Versicherungsbestätigung vorzulegen.

8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
8.3 Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
8.4 Der Kunde kann gegenüber dem Vergütungsanspruch der CCG nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Ausübung von Zurück-behaltungsrechten.
8.5 Ergänzend gelten die zum Zeitpunkt der Auslieferung der letzten Software jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8.6 Für diesen Vertrag und alle sich daraus ergebenden Rechtsstreitigkeiten gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.
8.7 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der CCG, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.


EULA - hier PDF herunterladen - Stand Februar 2010

  • blogblog
  • RSSrss